Die Jahrgangsstufen 5 bis 7 bilden eine pädagogische Einheit. Die Schülerinnen und Schüler werden drei Jahre lang gemeinsam im Klassenverband unterrichtet, aber individuell gefördert und gefordert.
Das längere gemeinsame Lernen ermöglicht die Entdeckung und Förderung der individuellen Potenziale und schafft Raum zur Entwicklung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe erfolgt obligatorisch. Eine Nichtversetzung ist nur zulässig, wenn die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler so beeinträchtigt ist, dass mit einem dauerhaften Versagen zu rechnen ist.
Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit liegen im Bereich der individuellen Förderung und im praxis- und handlungsorientierten Unterricht.
Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Jahrgangsstufe 7 in ihrem individuellen Lern- und Entwicklungsprozess die bestmögliche Beratung und Förderung als Voraussetzung für den Übergang in die weiter führenden Bildungsgänge erfahren haben.