Die Jahrgangsstufen 5 bis 7 bilden eine pädagogische Einheit. Die Schülerinnen und Schüler werden drei Jahre lang gemeinsam im Klassenverband unterrichtet, aber individuell gefördert und gefordert.
Das längere gemeinsame Lernen ermöglicht die Entdeckung und Förderung der individuellen Potenziale und schafft Raum zur Entwicklung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe erfolgt obligatorisch. Eine Nichtversetzung ist nur zulässig, wenn die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler so beeinträchtigt ist, dass mit einem dauerhaften Versagen zu rechnen ist.
Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit liegen im Bereich der individuellen Förderung und im praxis- und handlungsorientierten Unterricht.
Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Jahrgangsstufe 7 in ihrem individuellen Lern- und Entwicklungsprozess die bestmögliche Beratung und Förderung als Voraussetzung für den Übergang in die weiter führenden Bildungsgänge erfahren haben.

 

Förderung

Differenzierungsstunden in den Kernfächern

Entsprechend dem Ziel unsere Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernchancen zu fördern und zu fordern werden neben den regulären Förderunterrichten zusätzliche Differenzierungskurse in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch den Jahrgängen 5 – 7 angeboten:

In der Jahrgangsstufe 5 werden die Schülerinnen und Schüler im Fach Deutsch 6 Wochenstunden (5 + 1 Diff.) unterrichtet. In dieser Differenzierungsstunde hat die Fachlehrkraft die Möglichkeit Schüler/innen in wechselnden Kleingruppen zu un-terrichten, zu fördern und leistungsstärkere Schüler/innen zu fordern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei in der Förde-rung der Lesekompetenz.

In der Jahrgangsstufe 6 werden die Schülerinnen und Schüler im Fach Mathematik 6 (5+1Diff.) Wochenstunden unterrich-tet. Augenmerk liegt auf der Förderung und Sicherung des Basiswissens der 4 Grundrechenarten.

In der Jahrgangsstufe 7 werden die Schülerinnen und Schüler im Fach Englisch vier Wochenstunden (3 + 1Diff.) unterrichtet. Dabei wird besonders die Wortschatzfestigung und Wortschatzerweiterung gefördert.

Zusätzlich erhalten die Schülerinnen und Schüler klassenübergreifende Förderunterrichte in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.

Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben bieten wir in den Klassen 5 bis 7 LRS- Förderkurse an. Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund werden im Förderkurs Deutsch als Zweitsprache unterrichtet.

  

Förderkonferenzen

Seit Schuljahr 2013/14 werden beginnend mit den 5. Klassen Ende Oktober/Anfang November und Ende April/Anfang Mai Förderkonferenzen durchgeführt. Die Fach- und Klassenlehrkräfte können Schülerinnen und Schüler anmelden, bei denen sie einen Förderbedarf sehen. Dabei werden sowohl leistungsschwache als auch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler in den Blick genommen. Lehrkräfte beraten und unterstützen sich bei der Auswahl geeigneter Fördermaßnahmen. Bei Wunsch kann eine kollegiale Fallberatung durchgeführt werden. Bei Bedarf werden Förderpläne erstellt werden. Halbjährliche Konferenzen bieten die Möglichkeit der Evaluation der vereinbarten Maßnahmen.

Gemäß der Stundentafel werden die Kernfächer Mathematik, Deutsch und Englisch (1. Fremdspra-che) sowie die Fächer Sport und Religion/ Ethik unterrichtet. Zusätzlich kann ab Klasse 7 Französisch als zweite Fremdsprache gewählt werden.
Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Gesellschaftslehre (Erdkunde, Geschichte, Politik und Wirtschaft) und ästhetische Bildung (Musik, Kunst) sind als fächerübergreifende Lernbereiche ausgestaltet.
In den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch erfolgt innerhalb der Aufbaustufe eine Fachleistungsdifferenzierung. Die Schülerinnen und Schüler werden gemäß ihrer individuellen Stärken und Fähigkeiten ab Klasse 6 auf zwei Anforderungsebenen (Grund- und Erweiterungskurs) innerhalb einer Klasse unterrichtet.

In der Aufbaustufe werden die Bildungsgänge der Haupt- und Realschule schulformübergreifend unterrichtet.
In den Fächern Mathematik / Englisch erfolgt eine Fachleistungsdifferenzierung ab Klasse 6 auf den Anforderungsebenen Grund- und Erweiterungskurs. Im Fach Deutsch wird die Fachleistungsdifferenzierung ab Klasse 7 durchgeführt. Im Grund-kurs sind die inhaltlichen Lernziele weniger umfangreich und die Lernweise ist konkreter. Es steht mehr Zeit für Wiederho-lung und Festigung von grundlegenden Fertigkeiten zur Verfügung. Im Erweiterungskurs werden erweiterte inhaltliche Anforderungen gestellt und es wird größerer Wert auf selbstständiges Arbeiten gelegt.
Ersteinstufungen erfolgen im 2. Schulhalbjahr der Klasse 5 in den Fächern Mathematik und Englisch bzw. im 2. Schulhalb-jahr der Klasse 6 für das Fach Deutsch zum Zeitpunkt der Mahnungskonferenzen.
Die Klassenkonferenz gibt eine Empfehlung zur Ersteinstufung. Die Eltern wählen bei der Ersteinstufung das Anspruchsni-veau des Fachleistungskurses. Sollte die Wahl der Eltern mit der Empfehlung der Klassenkonferenz nicht übereinstimmen, erfolgt die Zuweisung in den gewünschten Kurs auf Probe. Die endgültige Einstufung erfolgt nach einem halben Jahr durch Beschluss der Klassenkonferenz.
Umstufungen werden entsprechend § 25 VO zur Ausgestaltung des Schulverhältnisses nicht öfter als einmal pro Schulhalb-jahr durchgeführt. In der Regel mit den Notenkonferenzen am Ende des 1. Halbjahres bzw. zum Zeitpunkt der Mahnungs-konferenzen im 2. Halbjahr. In pädagogisch begründeten Einzelfällen nach entsprechender Beobachtungszeit können Um-stufungen auch während eines Schulhalbjahres in der Regel nach den Herbstferien oder vor den Osterferien durchgeführt werden, wenn dies die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler fördert.

 

Einstufungskriterien

Die MSS Konferenz hat sich auf folgende Kriterien für eine Einstufung in den Erweiterungskurs verständigt:
- Mindestens eine befriedigende Fachleistungsnote und eine Arbeitshaltung und Lernbereitschaft, die eine erfolg-reiche Mitarbeit auf dem höheren Anforderungsniveau erwarten lassen. Die Eltern werden entsprechend § 24 VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses beraten.

Berufsorientierung ist bei uns ein integraler Bestandteil innerhalb der Aufbaustufe. Bereits ab Klasse 5 sammeln Schülerinnen und Schüler Erfahrungen im Arbeitslehreunterricht (praxisorientierte Bereiche, Arbeit am PC, Zukunftswerkstatt). Der Berufswahlpass und ein Kompetenzfeststellungsverfahren in der Jahrgangsstufe 7 unterstützen die Schülerinnen und Schüler im Prozess der Berufsorientierung. Die Teilnahme am Girls- und Boys Day ist in der Aufbaustufe verpflichtend.
Am Ende der Jahrgangsstufe 7 erfolgt die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg der Schüle-rinnen und Schüler und der Übergang in den praxisorientierten Bildungsgang (Hauptschulabschluss) oder den mittleren Bildungsgang (Realschulschulabschluss) durch Beschluss der Klassenkonferenz.

Das Verfahren zur Entscheidung über den weiteren Bildungsweg am Ende der Jahrgangsstufe 7 erfolgt entsprechend §12, §13 VO zur Ausgestaltung des Schulverhältnisses
Eine Empfehlung für den mittleren Bildungsgang wird von der Klassenkonferenz ausgesprochen, wenn die Lernentwicklung, die Arbeitshaltung und der Leistungsstand eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des Mittleren Bildungsgangs (MB) erwarten lassen:
• Bei einer Einstufung in drei Erweiterungskurse mit einem ausreichenden Notendurchschnitt (Note 4) und einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser in den übrigen Fächern.
• Bei einer Einstufung in zwei Erweiterungskurse, einem Grundkurs und einer Summe der Noten in den gekursten Fächern von maximal 11 und einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser in den übrigen Fächern.
• Die Lernentwicklung und die Arbeitshaltung der letzten Jahre werden dabei angemessen berücksichtigt.
Mit dem Halbjahreszeugnis erhalten die Eltern eine schriftliche Information über den Leistungsstand Ihres Kindes bezüglich den Anforderungen des praxisorientierten Bildungsgangs (Hauptschulabschluss) und des mittleren Bildungsgangs (Real-schulabschluss).
Bis zum 25. Februar finden Einzelberatungen bei den Klassenlehrkräften über den weiteren Bildungsgang des Kindes statt.
Bis zum 5. März stellen die Eltern einen Antrag über die von Ihnen getroffene Wahl des Bildungsgangs für Ihr Kind.
Die abschließende Entscheidung über den weiteren Bildungsgang trifft die Klassenkonferenz zum Zeitpunkt der Verset-zungskonferenzen.