1. Anmeldung in der Schule

Im März des Vorjahres der Einschulung kommen Sie bitte mit Ihrem Kind zu dem in der Einladung angegebenen Termin in die Grundschule und bringen mit:
• Geburtsurkunde (Familienstammbuch)
            Falls Sie keine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung erhalten haben, ist eine    
            Meldebestätigung Ihres Wohnsitzes (ggf. Personalausweis) erforderlich.
• Anmeldeformular

An diesem Tag erfolgt ein Austausch mit Ihnen, Ihrem Kind, einem Schulleitungsmitglied sowie einer Lehrkraft der Grundschule. Der Blick wird im Rahmen eines kindgerechten Gespräches auf den Entwicklungsstand Ihres Kindes, vor allem auf die sprachlichen Fähigkeiten, gerichtet. Bei Bedarf erfolgt ein weiterer Termin bei einer Sprachheillehrkraft. Zudem werden wir gemeinsam überlegen, wie die Zeit bis zum Schuleintritt ggf. zur Förderung Ihres Kindes genutzt werden kann. Eine Kooperation mit der Kindertagesstätte kann hier für die Entwicklung Ihres Kindes sehr hilfreich sein.
Für Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind, wird ein Vorlaufkurs zum Erwerb der deutschen Sprache eingerichtet.

Für Kinder, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben, werden ggf. die erforderlichen Maßnahmen von der Grundschule eingeleitet.


2. Schulärztliche Untersuchung

Ab Dezember des Vorjahres der Einschulung werden bereits die schulärztlichen Untersuchungen durchgeführt. Termin und Ort werden Ihnen schriftlich bekannt gegeben.

 

3. Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen

Zwischen der Grundschule und den Kindertagesstätten finden eine kooperative Zusammenarbeit und ein vertrauensvoller Austausch über die Entwicklung Ihres Kindes statt. Erfahrungsgemäß können die jeweiligen Erzieherinnen wichtige Hilfestellungen bzgl. der Entwicklung und bestmöglichen Förderung Ihres Kindes gegeben. In diesem Zusammenhang bitten wir um Ihr Einverständnis, die für diesen sinnvollen Austausch erforderlich ist. Eine Einverständniserklärung haben Sie bereits erhalten. Diese kann auch am Tag der Schulanmeldung in der Schule ausgefüllt werden.

4. Informationsabend im Kindergarten

Im Februar / März des Einschulungsjahres findet in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen ein Informationsabend zum Übergang in die Grundschule statt (Einladung durch die Kindertageseinrichtung bzw. die Schule).


5. Besuchertag

Im März / April des Einschulungsjahres finden die jeweiligen Besuchertage statt. An diesem Morgen können alle zukünftigen Schulkinder gemeinsam mit ihren Erzieherinnen von 9 Uhr bis 11 Uhr die 1. und 2. Klassen im Unterricht besuchen. So hat Ihr Kind die Gelegenheit, begleitet durch vertraute Personen, unsere Schule und einige Schüler/innen kennenzulernen. Eine Einladung folgt.


6. Kennenlerntag

Ein weiteres schulisches Treffen findet im Mai des Einschulungsjahres statt. Auch hier erhalten Sie eine gesonderte Einladung. An diesem Vormittag wird Ihr Kind für zwei Stunden in einer Gruppe von 10 bis 15 Kindern sowie einem Lehrerteam der Grundschule in angenehmer und spielerischer Atmosphäre Aufgaben erledigen. So haben wir die Möglichkeit uns ein Bild von Ihrem Kind und seiner Schulfähigkeit zu machen. Die Beobachtungen werden am Nachmittag in einem Austausch mit den jeweiligen Erzieherinnen besprochen. Dies dient erneut einer bestmöglichen Förderung und Entwicklung Ihres Kindes. Bei Bedarf werden die Ergebnisse selbstverständlich auch mit Ihnen besprochen.


7. Klasseneinteilung

Die Klasseneinteilung erfolgt nach festgelegten Kriterien. Sie können gerne Wünsche äußern, jedoch lassen sich diese leider aus organisatorischen Gründen nicht immer verwirklichen.


8. Informationsabend in der Schule

Vor den Sommerferien der Einschulung findet ein Informationsabend für alle Eltern der zukünftigen Schulanfänger in der Otzbergschule statt. Die Schulleitung informiert Sie an diesem Abend über die Schule sowie über wichtige Abläufe und Besonderheiten. Ebenfalls werden die zukünftigen Klassenlehrer/innen anwesend sein. Auch der Schulelternbeirat und der Förderverein stellen sich vor.


9. Erster Schultag

Der erste Schultag Ihres Kindes ist der Dienstag nach den Sommerferien. Im Rahmen einer Schulaufnahmefeier, die um 10 Uhr beginnt, wird Ihr Kind offiziell durch die Schulleitung, die Klassenlehrer/innen und einige Mitschüler/innen an unserer Schule begrüßt. Danach finden ein Kennenlernen sowie ein erstes Einrichten im Klassensaal statt.
Vor der Einschulung besteht in der Regel die Möglichkeit um 8.30 Uhr an einem ökumenischen Gottesdienst teilzunehmen.

 

10. Klassenelternabend

Der erste Klassenelternabend findet zeitnah nach der Einschulung innerhalb des Klassenverbandes statt.
11. Gesetzliche Bestimmungen

Das Hessische Schulgesetz vom 21. November 2011 legt fest:

Pflichtkinder

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des jeweiligen Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Grund des Hessischen Schulgesetzes am 01. August schulpflichtig. Darüber hinaus auch die noch nicht eingeschulten Kinder älterer Jahrgänge.


Vorzeitige Einschulung („Kann-Kinder“)

Kinder, die zwischen dem 30. Juni und 31. Dezember des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, falls sie die dafür erforderliche Reife besitzen. Die Schulleitung entscheidet unter Berücksichtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstandes des Kindes und des schulärztlichen Gutachtens über die Aufnahme.
Bei Kindern, die in der Zeit von 1. Januar bis 01. Juli des darauffolgenden Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, kann die Schulleitung die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung durch den schulpsychologischen Dienst abhängig machen. Vorzeitig aufgenommene Schülerinnen und Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig.


Zurückstellung vom Schulbesuch

Bestehen vor der Aufnahme eines Kindes in die Grundschule oder während des ersten Schulhalbjahres Zweifel, ob das Kind kognitiv, körperlich oder sozial genügend entwickelt ist, um am Unterricht des 1. Schuljahres mit Erfolg teilnehmen zu können, kann die Schulleitung nach Anhörung der Erziehungs-berechtigten das Kind für die Dauer eines Schuljahres vom Schulbesuch zurückstellen.
Mit Zustimmung der Eltern können diese Kinder die Vorklasse besuchen, wenn dies zur Förderung ihrer Entwicklung angebracht und organisatorisch möglich ist. Liegt sonderpädagogischer Förderbedarf vor,
ist der Besuch einer Vorklasse einer Förderschule möglich.


Vorlaufkurse

Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache, die bei der Schulanmeldung nicht über die für den Schulbesuch erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen, können laut Hessischem Schulgesetz an einem freiwilligen Vorlaufkurs zum Erwerb der deutschen Sprache teilnehmen. Er beginnt in der Regel zeitnah nach den Sommerferien im Schuljahr vor der Einschulung.